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Frage von Carmen H. •

Soll ambulante Psychotherapie erhalten bleiben, ohne Honorarkürzungen und Budgetierung?

Ich wende mich mit großer Sorge an Sie. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung steht bereits jetzt unter erheblichem Druck. Viele Menschen warten monatelang auf einen Therapieplatz, Praxen arbeiten am Limit und psychische Erkrankungen nehmen weiter zu. Trotzdem wurde die Vergütung vieler psychotherapeutischer Leistungen zum 1. April 2026 um 4,5 % abgesenkt. Nun droht mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz der nächste massive Einschnitt: Psychotherapeutische Leistungen sollen nach den Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit wieder budgetiert werden. Zusätzlich wird die Streichung von Zuschlägen zur Kurzzeittherapie empfohlen. Das bedeutet: Psychotherapeutische Versorgung würde wieder einem gedeckelten Budget unterliegen. In der Praxis hieße das: Notwendige Behandlungen könnten nicht mehr verlässlich und vollständig vergütet werden — obwohl der Bedarf weiterhin besteht und Praxen weiterhin versorgen. Bitte stoppen Sie das! Freundliche Grüße C. H.

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