Sehr geehrte Frau Bas, ich habe studiert und einige Jahre im Nicht EU Aualand gearbeitet. Wann kann ich mit 35 Versicherungsjahren die Rente antreten? Das Thema deprimiert mich.
Sehr geehrter Herr R.,
wenn Sie in einem Land gearbeitet haben sollten, mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können Ihre ausländischen Arbeitsjahre unter Umständen bei der deutschen Wartezeit berücksichtigt werden. Deshalb ist es sinnvoll, Ihre Versicherungsbiografie genau prüfen zu lassen. Hierfür bitte ich Sie, sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

