Der Wahlprüfungsausschuss hat die vorliegenden Einsprüche umfassend geprüft. Ein Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit Wahlfehler konnten dabei nicht festgestellt werden.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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