Missstände, Rechtsbrüche und Schäden für Hilfsbedürftige müssen unterbunden werden. Genau deshalb ist die Aufsicht über die Jobcenter im Sozialgesetzbuch II klar geregelt: Diese Aufsicht haben die Träger der Jobcenter - Bundesagentur für Arbeit und Kommunen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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