Die Einkommensgrenze beim Minijob schafft eine klare Abgrenzung zu regulären sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Minijobs sind bewusst als Neben- oder Einstiegstätigkeiten konzipiert, bei denen nur geringe Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden – dafür sind Beschäftigte auch nur eingeschränkt abgesichert. Das kann nicht der Regelfall sein.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
Unser Newsletter zeigt, was genau hinter den Politiker:innen-Profilen steckt.
Bleiben Sie kritisch. Bleiben Sie informiert.

