Wie rechtfertigen Sie ein System, das einkommensunabhängige Beihilfe für Beamte zahlt, während Angestellte bei der Lohnfortzahlung und Versicherungslast oft schlechter gestellt sind?
Ist die pauschale Beihilfe eine versteckte Subventionierung des privaten Versicherungssystems?
Fördert die aktuelle Struktur eine ungleiche medizinische Versorgung und ungleiche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers?
Warum wird die Beihilfe nicht einkommensabhängig gestaffelt, um schwächere Gehaltsgruppen stärker zu entlasten?
Sehr geehrter Herr F.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Das System der Beihilfe bedeutet, dass der Dienstherr einen festen Anteil der tatsächlich entstehenden Krankheitskosten von Beamtinnen und Beamten übernimmt. Der verbleibende Anteil wird in der Regel über eine private Krankenversicherung abgesichert. Die Beihilfe richtet sich also nach dem gesundheitlichen Bedarf und nicht nach dem Einkommen.
Als „pauschale Beihilfe“ bezeichnet man demgegenüber ein Prinzip, in dem Beamtinnen und Beamte statt der Abrechnung einzelner Gesundheitskosten einen Zuschuss zu den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten – vergleichbar mit dem Arbeitgeberanteil bei Angestellten. Dadurch wird es ihnen ermöglicht, sich zu ähnlichen Bedingungen gesetzlich zu versichern. In vielen Bundesländern ist dies bereits möglich, für Beamtinnen und Beamte des Bundes gibt es diese Möglichkeit aktuell noch nicht. Ich halte den Ansatz der pauschalen Beihilfe für einen Schritt in die richtige Richtung, um die Rahmenbedingungen zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Beamtinnen und Beamten stärker anzugleichen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

