
(...) Alternative Heilmethoden, für die es keine oder nur unzureichende wissenschaftliche Studien gibt, sind aus gutem Grund nicht Teil der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings bewerte ich es positiv, dass verschiedene naturheilkundliche Verfahren (wie z.B. die Akupunktur) im Laufe der Zeit zu Regelleistungen geworden sind. (...)