Die Alterssicherungskommission hat kürzlich ihren Bericht vorgelegt, wie die Alterssicherung angesichts der demografischen Entwicklung auch in Zukunft stabil, gerecht und nachhaltig gestaltet werden kann. Hierzu gehören auch Empfehlungen zum Renteneintritt.
Änderungen beim Renteneintritt müssen schon aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben so ausgestaltet werden, dass der Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge gewahrt ist
Die Empfehlungen der Alterssicherungskommission bilden einen Gesamtvorschlag, dessen einzelne Elemente ineinandergreifen und aufeinander abgestimmt sind. Es ist ein fein austarierter politischer Kompromiss. Die Regierungskoalition hat verabredet, die Empfehlungen der Kommission umzusetzen.
Die Alterssicherungskommission weist zu Recht darauf hin, dass Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen frühzeitig unterstützt werden müssen. Deshalb kommt dem Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ besondere Bedeutung zu: Unterstützung soll bereits einsetzen, wenn erste gesundheitliche Belastungen erkannt werden. Ebenso wichtig sind altersgerechte Arbeitsplätze, damit Beschäftigte möglichst lange gesund im Erwerbsleben bleiben können.
Die Alterssicherungskommission hat in ihrem Bericht empfohlen, künftig alle nicht obligatorisch abgesicherten Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherungspflicht einzubeziehen.
Die genaue Ausgestaltung bei der Umsetzung bleibt abzuwarten. Änderungen beim Renteneintritt wurden in der Vergangenheit jedoch auch aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben stets mit dem notwendigen Vertrauensschutz für rentennahe Jahrgänge ausgestaltet.

