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Frage von Martina P. •

Abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte: wie denken Sie über eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60?

Sehr geehrte Frau Bas,

wie denken Sie über eine abschlagsfreie Rente für Schwerbehinderte ab 60?

Besonders für langjährig Vollzeitbeschäftigte Schwerbehinderte, die einfach körperlich oder mental nicht mehr können, und die auch nicht gerne von Betrieben beschäftigt werden, wäre es doch nur gerecht, wenn wir Schwerbehinderte nach über 40 Jahren Vollzeit ab 60 abschlagsfrei in Rente gehen dürften. Und wer von uns Schwerbehinderten darüber hinaus weiterarbeiten kann, soll das auch tun.

Denn es ist nun so, dass wir SB, die mit 15 Jahren das arbeiten anfingen, erst nach 50 Jahren abschlagsfrei in Rente können. Da stimmt doch was nicht. Und die Abschläge sind krass.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau P.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Ich bin mir der besonderen Belange behinderter Menschen wirklich sehr bewusst und auch das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung trägt den berechtigten Interessen schwerbehinderter Menschen Rechnung, da diese regelmäßig früher vorzeitig oder abschlagsfrei eine Altersrente beziehen können als andere Versicherte. Ihren Wunsch nach weiteren Erleichterungen kann ich persönlich sehr gut verstehen, gleichzeitig muss ich jedoch eine ausgewogene Balance mit den Interessen der weiteren Mitglieder der Versichertengemeinschaft im Blick behalten. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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