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Bärbel Bas
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Frage von Stephan B. •

Sehr geehrter Frau Bas, Ich bin im Juli dieses Jahres in Rente gegangen, und war geschockt das meine Rente erst nach abgelaufenen Monat auf mein Konto überwiesen wird! -Wieso wurde diese Regelung der damaligen Agenda 2010 nicht wieder rückgängig gemacht?

Sehr geehrte Frau Bas,

Wieso wurde diese Regelung der damaligen Agenda 2010 nicht wieder rückgängig gemacht? Ich habe durch den Umstand der nachschüssigen Rentenauszahlung die Kündigung meines Vermieters erhalten, da ich im ersten Monat der Rente die Miete zu Monatsanfang nicht zahlen konnte! Und so wird es Millionen Rentnern ergangen sein!

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Die nachschüssige Auszahlung von Renten hat einen guten Grund. Damit wurde eine Angleichung an den Auszahlungszeitpunkt des im Regelfall vor Renteneintritt erhaltenen Arbeitsentgelts oder auch von Leistungen der Arbeitslosenversicherung erreicht. Leistungen der sozialen Mindestsicherung wie z.B. das Bürgergeld werden dagegen zum Monatsanfang gezahlt. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, ein Überbrückungsdarlehen zu erhalten. Voraussetzung für ein solches Darlehen bei Beginn einer Rente ist, dass die Zeitspanne zwischen der letzten Zahlung des Bürgergelds und dem Eingang der Rente auf dem Bankkonto nicht anderweitig überbrückt werden kann. Auch wenn Sie dieser Hinweis wohl zu spät erreicht, hoffe ich, dass Sie in der Zwischenzeit eine gütliche Einigung mit Ihrem Vermieter erzielen konnten. Darüber hinaus möchte ich auf die Möglichkeit hinweisen, ggf. mit Hilfe einer unabhängigen Sozialberatungsstelle zu prüfen, ob ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Wohngeld haben.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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