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Gerne verweise ich auf meine Antwort hier: https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/baerbel-bas/fragen-antworten/was-halten-sie-von-abgeordnetenwatchde
Im heutigen Erbschaftsteuerrecht gibt es mehrere Steuerklassen und Freibeträge, je nach Verwandtschaftsgrad. Geschwister sind in der Steuerklasse II und zahlen daher einen geringeren Steuersatz als Nicht-Verwandte, haben allerdings nur einen Freibetrag von 20.000 Euro.
Ich teile Ihre Haltung, dass solche Taten nicht folgenlos bleiben dürfen. Deshalb haben wir im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass Steuerhinterziehung und Finanzkriminalität entschlossener bekämpft werden.