
Die Möglichkeit eines altersunabhängigen Rentenzugangs – auch wenn dieser an eine bestimmte Anzahl von Versicherungs- bzw. Beitragsjahren gekoppelt wäre – würde zu einer erheblichen zusätzlichen Finanzierungslast führen, die die Gemeinschaft der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu tragen hätte. Dies wäre nicht generationengerecht.