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Bärbel Bas
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Frage von Markus K. •

Wie wollen Sie bei einem Renteneintritt nach Arbeitsjahren berücksichtigen, dass ein unbezahltes, kostenintensives Studium wertvolles Humankapital schafft und Akademiker sonst benachteiligt werden?

Frau Präsidentin Bas, in der aktuellen Debatte über einen möglichen Renteneintritt nach geleisteten Arbeitsjahren statt nach Lebensalter erscheint mir ein zentraler Aspekt unterbelichtet: der gesellschaftliche und ökonomische Wert von Humankapital, das durch ein mehrjähriges, unbezahltes und zugleich kostenintensives Studium aufgebaut wird. Akademische Qualifikation erfordert nicht nur den Verzicht auf unmittelbares Erwerbseinkommen, sondern auch erhebliche private Investitionen in Ausbildung und Lebenshaltung. Gleichzeitig profitieren Staat und Wirtschaft langfristig von höherer Produktivität, Innovation und Steueraufkommen dieser Fachkräfte. Wie lässt sich ein solches Vorleistungsrisiko angemessen berücksichtigen, wenn man das Renteneintrittsalter stärker an Berufsjahren ausrichten möchte? Würde ein reines Arbeitsjahremodell nicht diejenigen benachteiligen, die in der Ausbildung besonders viel in ihre spätere Leistungsfähigkeit investieren?

Werden Studienjahr anerkannt?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr K.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung: 

Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode in einem ersten großen Schritt auf eine Rentenreform mit sechs Bausteinen verständigt. Vier Bausteine wurden bereits beschlossen: Das Rentenpaket 2025 mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 und der Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Aktivrente. Daneben wurde auch eine Reform der privaten Altersvorsorge und die Eckpunkte für die Frühstartrente im Kabinett beschlossen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll weitere Vorschläge zur Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sich die Kommission mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Dabei wird sie sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage unterschiedlicher Rentenarten beschäftigen. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen. 

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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