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Bärbel Bas
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Frage von Rebecca L. •

Offensichtlich reichen die aktuellen Maßnahmen gegen Diskriminierung gegen Ältere und Personen mit Kindern nicht aus. Gibt es zusätzliche Bestrebungen und wenn ja, welche?

Insbesondere bei der Arbeitsplatzsuche im hochqualifizierten Bereichen werden jüngere Personen ohne Kinder systematisch vorgezogen, auch wenn die Qualifikation niedriger ist. Da die Einstellungen selbst im öffentlichen Dienst oft ohne Zuziehung von Personalräten geschehen, sofern Stellen vorerst befristet ausgeschrienen werden, und eine Ablehnung ohne Nennung von Gründen erfolgt, können Bewerber auf keine Werkzeuge zurückgreifen um diese Diskriminierung ans Licht zu bringen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau L.

CDU/CSU und SPD haben im Koalitionsvertrag für die aktuelle Legislaturperiode (in den Zeilen 2952 ff.) richtigerweise formuliert, dass Benachteiligungen und Diskriminierungen Gift für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung sind. 

In Deutschland ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) das maßgebliche Gesetz gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und wir haben uns auf eine Reform des AGG verständigt. Das begrüße ich ausdrücklich und strebe eine Weiterentwicklung des AGG zur Stärkung des Rechtsschutzes von Personen an, die wegen eines der im AGG genannten Merkmale (einschließlich des Alters oder auch des Geschlechts) Diskriminierung erfahren haben. 

Die Ministerin BMBFSFJ und BMJV arbeiten derzeit an einem Gesetzentwurf, die Beratungen innerhalb der Bundesregierung dazu sind noch nicht abgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen 

Bärbel Bas 

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