Warum streben sie es nicht an auch auf Kapitalerträge Sozialversicherungsbeiträge zu erheben um die Renten zu stabilisieren?
Sehr geehrter Herr H.
die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode in einem ersten großen Schritt auf eine Rentenreform mit sechs Bausteinen verständigt. Fünf Bausteine haben wir bereits beschlossen: Das Rentenpaket 2025 mit der Verlängerung der Haltelinie bis 2031 und der Vollendung der Mütterrente, das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Aktivrente sowie eine Reform der privaten Altersvorsorge. Für die geplante Frühstartrente hat die Bundesregierung Ende 2025 Eckpunkte beschlossen, ein Gesetzentwurf folgt.
Darüber hinaus hat die Bundesregierung im Dezember 2025 die Alterssicherungskommission eingesetzt. Sie soll weitere Vorschläge zur Alterssicherung erarbeiten. Dazu befasst sich die Kommission mit der zukünftigen nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der betrieblichen sowie der privaten Altersvorsorge. Dabei wird sie sich auch mit der von Ihnen aufgeworfenen Frage einer etwaigen Verbeitragung weiterer Einkommensarten beschäftigen. Die Kommission soll der Bundesregierung zum Ende des zweiten Quartals 2026 ihre Vorschläge vorlegen. Den Ergebnissen der Kommission möchte ich nicht vorgreifen.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

