(...) Unsere SPD-Fraktion fordert eine Rechtsgrundlage im BGB für das Wechselmodell, auf deren Basis dieses Wechselmodell nach Einzelfallprüfung und im Sinne des Kindes mit den Eltern vereinbart oder auch angeordnet werden kann. Klar ist: An erster Stelle muss immer das Kindeswohl stehen. (...)
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