
Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
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Um das Thema Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe zu stärken, hat das BMAS den „Arbeitskreis Gewaltschutz für Menschen mit Behinderungen“ eingerichtet.
Soll ein Verstoß des Vertragsstaates gegen die UN-BRK geltend gemacht werden, steht Einzelpersonen die Möglichkeit des Individualbeschwerdeverfahren offen. Voraussetzung hierfür ist u. a. das der innerstaatliche Rechtsweg ausgeschöpft wurde.
Unsere Demokratie lebt nicht nur von Wahlen, sondern vom laufenden Dialog
Nach meiner Kenntnis arbeitet das Bundesinnenministerium zurzeit an der Umsetzung sowohl des Ergebnisses der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst als auch der Sicherstellung einer amtsangemessenen Bundesbesoldung und -versorgung