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Bärbel Bas
SPD
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Frage von Florian B. •

Warum führen NS Vergleiche fraktionsloser Abgeordneter zu Ordnungsrufen, während eine gewählte Partei dies zu erdulden hat?

Sehr geehrte Frau Bas,

in der Debatte 85. Sitzung 9.2.23, TOP 9, wurde eine ganze Fraktion als Nazis und Rechtsradikal beschimpft, ohne dass es hier zu einem Ordnungsruf gekommen wäre. Die Intervention eines Fraktionslosen hat das Niveau der Diskussion weder angehoben, noch gesenkt. Nun die Frage an Sie als Bundestagspräsidentin. Warum wird hier mit zweierlei Maß gemessen?
Warum machen Sie sich nicht dafür stark, dass der Wille des Volkes auch bei den Vizepräsidenten umgesetzt wird?
Es ist doch leicht, bei jeder Partei einzelne zu finden, mit deren politischer Einstellung man nicht konform geht. Aber gebietet es Ihrer Meinung nach nicht, Art 3 III GG, niemanden auf Grund seiner politischen Einstellung zu diskriminieren?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Aufgabe der Bundestagspräsidentin bzw. ihrer Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten ist es u.a., die Plenarsitzungen unparteiisch zu leiten und „die Würde des Hauses“ zu wahren. Selbstverständlich ist allen Mitgliedern des Präsidiums klar, dass nach Artikel 3 Absatz III GG niemand wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung oder seiner Behinderung benachteiligt werden darf.

Es liegt bei der Sitzungsleitung grundsätzlich im Ermessen der jeweiligen Sitzungspräsidentin  bzw. des jeweiligen Sitzungspräsidenten zu entscheiden, wie ein ordnungsgemäßer Ablauf der Sitzung mit einer lebendigen Debatte sichergestellt werden kann und ob Anlass besteht, in die Debatte einzugreifen. Hierzu gehört auch die Frage, ob Rednerinnen und Redner oder Zwischenruferinnen und Zwischenrufer wegen ihrer Äußerungen oder ihres Verhaltens von der Sitzungsleitung gerügt oder zur Ordnung gerufen werden.

Bei dieser Entscheidung, die immer eine Entscheidung im Einzelfall ist, müssen die  Gesamtumstände berücksichtigt werden. Dazu zählen etwa der Gegenstand der Debatte, die Atmosphäre im Plenarsaal, die Art und der Umfang der möglichen Ordnungsverletzung sowie die Auswirkungen und Folgen einer Ordnungsmaßnahme oder Rüge für den weiteren Fortgang der Aussprache. Insofern ist es durchaus angezeigt, gleichgelagerte Äußerungen abhängig vom jeweiligen Kontext zu behandeln. Im Übrigen werden Fragen des Debattenstils oder der Sitzungsleitung – gerade im Fall sehr strittiger Debatten – regelmäßig im Ältestenrat thematisiert.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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