Wann wird die Ungerechtigkeit der 9/10-Regelung für Rentner beseitigt?
Viele haben ihr ganzes Leben in die GKV und dann wenige Jahre in die PKV eingezahlt bis aus „ordnungspolitischen Gründen“ und ohne Rücksicht diese Regelung kam, die viele in die Verzweiflung treibt. Sie haben Kinder erzogen in den 70er/80er-Jahren als es sehr wenig Kindergeld gab (zeitweise erst ab dem zweiten Kind). In den 80ern sogar gekürzt, ohne Kita und Schulessen, Elterngeld und ohne andere Leistungen. Als Rentner stehen Sie teilweise ohne KV da oder sind unterversichert, weil die KV und PV damit unbezahlbar wurden, obwohl sie immer Steuern und Sozialbeiträge zahlten und als Rentner weiter zahlen und damit den ausufernden Wohlfahrtsstaat für andere finanzieren. Sie selbst zahlen beim Arzt die Privatliquidation als Selbstzahler oder gehen gar nicht hin. Es gibt viele Ausnahmen von der 9/10-Regelung, aber an hiesige Rentner denkt niemand. Peinlich, dass alte Menschen Clearingstellen aufsuchen müssen, weil es für das immense Problem sonst keine Beratung gibt.
Sehr geehrte Frau H.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die 9/10-Regelung dient dazu, das Solidarsystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu schützen. Nur wer 9/10 der zweiten Hälfte des Arbeitslebens Mitglied der GKV oder familienversichert war, kann bei Renteneintritt Mitglied der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) werden.
Mit den Regelungen zur KVdR wird verhindert, dass diejenigen, die in der ersten Hälfte ihres Erwerbslebens mit in der Regel geringerem Einkommen versicherungspflichtig in der GKV waren, dann aber z. B. mit höherem Einkommen bei Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze in eine private Krankenversicherung gewechselt sind, im Rentenalter wieder versicherungspflichtig in der günstigeren KVdR werden. Das ist wichtig, denn die berufstätigen Mitglieder der GKV tragen einen erheblichen Teil der Ausgaben der KVdR. Eine weitere Öffnung für Menschen, die sich im Arbeitsleben dem Solidarsystem der GKV entzogen haben, würde insbesondere Berufstätige weiter belasten und die Beiträge in die Höhe steigen lassen.
Richtig ist, dass diese Regelung besonders Menschen betraf, die Kinder erzogen und deren Ehepartnerin bzw. Ehepartner nicht in der GKV versichert war. Um diese Benachteiligung abzumildern, wurde 2017 eine gesetzliche Änderung beschlossen, nach der Vätern und Müttern, die zeitweise ihre Mitgliedschaft in der GKV unterbrochen haben und währenddessen nicht die Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung hatten, für jedes Kind drei Jahre auf die Vorversicherungszeit der KVdR angerechnet werden.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

