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Bärbel Bas
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Frage von Alexander H. •

Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD

Sehr geehrte Frau Bas,
bitte veranlassen Sie eine Überprüfung eines Parteien Verbots der AfD beim Bundesverfassungsgericht:
Die Anzeichen sind erdrückend: Die AfD zeigt starke Tendenzen, unsere Demokratie zu untergraben und gegen unsere Verfassung zu handeln. Verschiedene Medien und unabhängige Faktenchecker haben wiederholt auf potenziell verfassungsfeindliche Aussagen und Verhaltensweisen innerhalb der Partei hingewiesen. Und dafür liefert nicht zuletzt der Verfassungsschutz auch etliche Hinweise, sondern auch ein aktuelles Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

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Sehr geehrter Herr Dr. H.,

vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundestagspräsidentin beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Vertreterin des Verfassungsorgans Deutscher Bundestag und der Gesamtheit seiner Mitglieder sowie dank der Zuarbeit der Bundestagsverwaltung:

Parteien haben in unserer Demokratie eine zentrale Funktion für die politische Willensbildung des Volkes (Art. 21 Abs. 1 GG). An ein Parteiverbot sind deshalb hohe verfassungsrechtliche Voraussetzungen zu stellen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2017 - 2 BvB 1/13 festgelegt, dass das „Parteiverbot […] kein Gesinnungs- oder Weltanschauungsverbot [ist]. Notwendig ist ein Überschreiten der Schwelle zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung durch die Partei.“ Ob dies auf die AfD zutrifft, kann nur das Bundesverfassungsgericht beurteilen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir als seiner Präsidentin Kontakt aufzunehmen. Zum Beispiel über: https://www.bundestag.de

Mit freundlichen Grüßen

Bärbel Bas

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