Ist es gerecht das die Versicherten din der GKV die Kosten der Bürgergeldempfänger tragen?

Sehr geehrter Herr C.,
vielen Dank für Ihre Frage. Da Sie sich auf meine Aufgaben als Bundesministerin für Arbeit und Soziales beziehen, antworte ich Ihnen nicht in meiner Funktion als Abgeordnete, sondern als Mitglied der Bundesregierung sowie dank der Zuarbeit der Bundesverwaltung:
Der Bund zahlt Beiträge für Bürgergeldbeziehende an die gesetzlichen Krankenkassen. Die Berechnung des Beitrags ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch geregelt. Seit 2016 gibt es eine Monatspauschale. Diese Pauschale wird unabhängig davon gezahlt, ob der Betreffende weitere krankenversicherungspflichtige Einnahmen (z.B. Arbeitsentgelt als Beschäftigter, der aufstockend Bürgergeld bezieht) hat. Die Beiträge werden zudem für jeden Leistungsbeziehenden gezahlt. Das heißt: Für Beziehende von Bürgergeld gelten die Regelungen zur beitragsfreien Familienversicherung nicht. Für Kinder (ab Vollendung des 15. Lebensjahres) oder Ehepartner/Lebenspartner eines Bürgergeld-Beziehenden, die selbst auch Bürgergeld beziehen, wird deshalb ebenfalls die Monatspauschale entrichtet. Aktuell beträgt die Monatspauschale zur gesetzlichen Krankenversicherung 133,17 EUR. Ich persönlich könnte mir vorstellen, dass der Bund höhere Beiträge an die gesetzlichen Krankenkassen zahlt. Wichtig ist mir außerdem zu betonen: Auch Bürgergeldbeziehende brauchen eine sichere Gesundheitsversorgung.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales Kontakt aufzunehmen. Alle Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt/kontakt.html.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas