Frau Bas ! Was ist an den Massnahmen v. Frau Warken eine Reform … keine Familienversicherung mehr, schlechteres Krankengeld, Streichung Zahnersatz, höhere Zuzahlungen, aber Ukrainer bleiben in der KV?
Geplante KV Reform ?
Nur Einsparungen zu Lasten der Beitragszahler
Sehr geehrter Herr T.,
vielen Dank für Ihre Frage zum Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes, den die Bundesregierung am 29. April beschlossen hat. Das Gesetz wird derzeit im Deutschen Bundestag beraten und die Beratung soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden. Dabei gilt: Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es eingebracht wurde. Notwendige Änderungen werden wir konsequent einbringen.
Deutschland verfügt über eines der teuersten Gesundheitssysteme der Welt, erreicht im internationalen Vergleich jedoch oft nur eine mittelmäßige Versorgungsqualität. Die starken Ausgabenanstiege der letzten Jahre haben Versicherte und Arbeitgeber durch Zusatzbeiträge in Rekordhöhe von mittlerweile rund 65 Milliarden Euro pro Jahr finanziert. Weitere Beitragssatzerhöhungen können wir weder Beschäftigten und ihren Arbeitgebern noch Rentnerinnen und Rentnern zumuten. Gleichzeitig sind auch die öffentlichen Haushalte in einer schwierigen Lage.
Vor diesem Hintergrund hatte die Bundesregierung die Finanzkommission Gesundheit beauftragt, Empfehlungen vorzulegen, um das zum 1. Januar 2027 drohende Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung in Höhe von 15,3 Milliarden Euro zu decken. Bis 2030 könnte das Defizit auf rund 40 Milliarden Euro steigen. Das würde einen Anstieg der Zusatzbeitragssätze auf 4,7 Prozent bedeuten, bzw. einen Gesamtbeitragssatz zur Krankenversicherung von 19,3 Prozent.
Der Gesetzentwurf hält sich eng an die 66 Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit. Er schlägt eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen vor, durch die im Jahr 2027 insgesamt 16,3 Milliarden Euro eingespart werden sollen. Die Belastungen werden auf viele Schultern verteilt. Krankenhäuser, Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Hebammen und alle weiteren Leistungserbringer in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen ebenso einen Teil der Lasten tragen wie Hersteller von Arzneimitteln und Hilfsmitteln, Krankenkassen, Beitragszahler und der Bund.
Dieses Gesetz kann nur eine Übergangslösung sein. Gleichzeitig müssen die vereinbarten Strukturreformen konsequent vorangetrieben und umgesetzt werden – insbesondere die Krankenhausreform, die Reform der Notfallversorgung, die Weiterentwicklung des Apothekenwesens, eine stärkere Primärversorgung sowie die weitere Digitalisierung des Gesundheitswesens. Ziel ist eine zügige und zugleich nachhaltige Verbesserung des Systems.
Ein Grundsatz der Reform ist die Rückkehr zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik. Wir können auf Dauer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeben, als wir einnehmen, wenn wir ständig steigende Beitragssätze vermeiden wollen. Die Analyse der Finanzkommission hat gezeigt, dass die starke Ausgabendynamik in erster Linie auf Preis- und Vergütungssteigerungen zurückzuführen ist und nicht demografiebedingte Ausgabensteigerungen einer älter werdenden Bevölkerung darstellen. Wenn die Ausgaben nur in dem Maße steigen, in dem auch die Beitragseinnahmen steigen, dann sind auch auf Dauer stabile Beitragssätze möglich.
In den vergangenen Jahren wurden viele, zum Teil gut begründete Ausnahmen von diesem Grundsatz zugelassen. Nunmehr soll in jedem Bereich wieder zu einer einnahmenorientierten Ausgabenpolitik zurückgekehrt werden. Um es klar zu sagen: Damit sind auch in Zukunft Vergütungs- und Tarifanstiege möglich. Allerdings werden diese grundsätzlich durch das Wachstum der beitragspflichtigen Einnahmen begrenzt.
Mit der Reform stärken wir ebenfalls die evidenzbasierte Medizin. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung sind verpflichtende Beiträge, die von Lohn, Gehalt oder Rente erhoben werden. Die Versicherten und ihre Arbeitgeber müssen sich deshalb darauf verlassen können, dass ihre Beiträge ausschließlich für Leistungen verwendet werden, die ihren Nutzen wissenschaftlich belegt haben.
Schließlich wollen wir die Prävention stärken. Der Bund wird in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einführen, deren Erlöse der gesetzlichen Krankenversicherung zufließen sollen. Damit sollen jährlich 450 Millionen Euro in den Gesundheitsfonds fließen. Auch die Steuern auf Tabak und Branntwein werden erhöht.
Eins ist klar: Stillstand können wir uns nicht leisten. Wir werden die notwendigen Entscheidungen jetzt treffen und die Reformen zügig auf den Weg bringen. Die SPD wird dabei aufs Tempo drücken, denn Sie können zu Recht von uns erwarten, dass wir die gesundheitliche Versorgung nachhaltig sichern und verbessern und dabei die Bezahlbarkeit im Blick behalten.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass Sie selbstverständlich die Möglichkeit haben, auch auf direktem Weg mit dem Deutschen Bundestag, seinen Abgeordneten oder mir Kontakt aufzunehmen – zum Beispiel über https://www.bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Bas

