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Aydan Özoğuz
SPD
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Frage von Antje M. •

Wie stehen Sie zu einem Verbot der AFD, insbesondere nachdem diese nun offiziell als rechtsextrem eingestuft wird?

Sehr geehrte Frau Özoğuz,

die AFD wurde vor einigen Tagen offiziell als rechtsextrem eingestuft.

Aus diesem Anlass möchte ich von Ihnen wissen, wie Sie zur Einleitung eines Verbotsverfahrens stehen?

Berücksichtigen Sie dabei bitte auch die historischen Erfahrungen aus dem Jahr 1930.

Damals diskutierte die Politik auf höchster Ebene über ein Verbot der NSDAP, lehnte dieses schlussendlich aber ab. Was dann geschah, wissen wir alle, und werden es hoffentlich auch nie vergessen.

Einen Artikel dazu gibt es unter anderem in der Frankfurter Rundschau: https://www.fr.de/kultur/gesellschaft/afd-verbot-partei-verfassungsgericht-nsdap-weimarer-republik-hitler-denkschrift-93031456.html

Sollten wir vor diesem Hintergrund nicht schleunigst tätig werden und das Verbotsverfahren einleiten, anstatt 100 Jahre später dieselben Fehler wieder zu machen? Auch wenn es nicht erneut so kommen muss, halte ich persönlich das Risiko für viel zu groß.

Vielen Dank und freundliche Grüße

A. M.

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Antwort von
SPD

Vielen Dank für Ihren dringenden Appell für ein Verbot der Partei Alternative für Deutschland (AfD). Ihre Sorge über die Radikalisierung der AfD teile ich. Seit geraumer Zeit sehen wir deutlich, wie die AfD in vielen Äußerungen und Positionen eine verfassungsfeindliche Haltung einnimmt. Ich selbst war mehrfach Ziel von Angriffen und beobachte, wie besonders in Sozialen Medien viele Unwahrheiten und falsche Aussagen verbreitet werden. Die Partei sehe ich deshalb als ernsthafte Gefahr für unsere Demokratie. 

Unser Grundgesetz stellt mit Artikel 21 Absatz das Parteiverbotsverfahren als Instrument der wehrhaften Demokratie bereit. Es ermöglicht das Verbot von Parteien, deren Ziele und Verhalten darauf abzielen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Aufgrund der weitreichenden Konsequenzen eines Parteiverbots – wie etwa der Auflösung der Partei und Verlust von Mandaten – hat das Verfahren zurecht hohe rechtliche Hürden. Nicht bloß verfassungswidrige Äußerungen, sondern ein planvolles Vorgehen mit Erfolgsaussichten, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen, müssen nachgewiesen werden. Diese Anforderungen zeigen, warum die Abstimmung im Deutschen Bundestag über einen Verbotsantrag unbedingt sehr gute Aussichten auf einen Erfolg haben und von einer großen Mehrheit getragen werden muss. Ein Scheitern würde der AfD nur in die Karten spielen. In der letzten Legislatur war eine Mehrheit nicht sicher gegeben. Hinzu kommt: Das Verfahren kann nicht beliebig oft wiederholt werden. Da muss es nicht nur eine Mehrheit im Parlament geben, sondern auch in Karlsruhe müssen direkt beim ersten Versuch alle Beweise stichhaltig vorliegen. Ein Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht dürfen wir nicht in Kauf nehmen. 

Im Mai 2025 stufte das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln (BfV) die AfD nach mehrjähriger Prüfung nun als „gesichert rechtsextremistisch“ ein. Der Entscheidung des BfV ist – wie bereits bei der vorherigen Verdachtsfalleinstufung – eine umfassende, gründliche Prüfung vorausgegangen. Nunmehr prüft das Verwaltungsgericht Köln auf Antrag der AfD die neue Einstufung; im Anschluss ggf. auch noch das OVG Münster als weitere Instanz. Welche politischen Schlüsse aus der behördlichen und dann gerichtlichen Entscheidung folgen, werden wir als SPD-Fraktion und Teil der Bundesregierung sehr sorgfältig abwägen. Ich persönlich befürworte einen Verbotsantrag aus der Mitte des Bundestages, aber diesem muss ein planvolles Vorgehen mit eindeutigen Erfolgsaussichten vorausgehen.

Es ist und bleibt unsere Aufgabe, rechtsextreme Ideologien durch politische Bildung, die Stärkung demokratischer Werte und die Zurückweisung von Verschwörungstheorien zu bekämpfen. Die Beweissammlung muss fortgesetzt werden, damit die Erkenntnisse dafür genutzt werden können, ein Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen.

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