
für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Hessen gibt es keinen sachlichen Grund.
Tobias Koch
für die Einführung einer pauschalen Beihilfe in Hessen gibt es keinen sachlichen Grund.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Hessen hat sich bewusst gegen die optionale pauschale Beihilfe entschieden, da diese sich für die Betroffenen in der Regel als nachteilig und für den Landeshaushalt als belastend erweist.
Ein solcher Gesetzentwurf der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag existiert nicht
Eine weitere Absenkung/Veränderung des Quorums bzw. der Anforderungen an Volksentscheide ist derzeit nicht geplant.
Für unsere Kinder und Jugendlichen ist es von enormer Bedeutung, dass der Unterricht verlässlich stattfindet und bei Bedarf adäquat vertreten wird. Nicht zuletzt, damit Eltern ihren Berufen nachgehen können.