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Astrid Wallmann
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Frage von Melanie L. •

Frage an Astrid Wallmann von Melanie L. bezüglich Familie

Sehr geehrte Frau Wallmann,

seit dem 1. August 2010 wird in Rheinland-Pfalz kein Elternbeitrag für Kinder ab dem zweiten Lebensjahr im Kindergarten erhoben. Das heißt, diese Eltern zahlen keinen Cent für die Betreuung ihrer Kinder in einer Tageseinrichtung und können ihr verdientes Geld aus Erwerbstätigkeit frei für sich verwenden. Ich gehe davon aus, dass Sie darüber informiert sind, welche Kosten Eltern treffen, die ein Kind in einer Kita in Wiesbaden betreuen lassen (müssen) - sofern sie denn einen Platz finden - .

Meine Frage hierzu: Gibt es bezüglich einer Beitragsbefreiung für Eltern für Kitaplätze Bestrebungen oder Pläne Ihrer Regierung oder wird hierüber nicht einmal nachgedacht/geredet ?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Melanie Lang

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Lang,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann es Ihnen nicht verdenken, dass Sie sich beim Blick auf die andere Rheinseite fragen, warum dort die Kita-Betreuung gänzlich kostenfrei ist und bei uns in Hessen nur im letzten Kita-Jahr.

Der hessischen Landesregierung ist der Ausbau eines auch qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebotes sehr wichtig: pro Jahr werden den Trägern und Kommunen daher durchschnittlich 435 Mio. Euro für die Kinderbetreuung zur Verfügung gestellt. Im Vergleich mit anderen westdeutschen Flächenländern nimmt das Bundesland Hessen einen Spitzenplatz bei der Betreuungsquote von Kleinkindern (U3) ein. Natürlich wäre auch eine Beitragsfreistellung der Eltern wünschenswert. Da dies aber nur über die Aufnahme neuer Kredite finanzierbar wäre, ist dieser Weg aus Sicht der CDU – auch vor dem Hintergrund, dass nach entsprechendem Volksentscheid im Jahr 2011 per Verfassung eine Neuaufnahme von Schulden ab dem Jahr 2020 verboten ist – im Gegensatz zu dem von Rheinland-Pfalz praktizierten Verfahren seriöserweise nicht gangbar.
Wie das Land Rheinland-Pfalz, wo im Übrigen ebenfalls ab dem Jahr 2020 ein Schuldenverbot gilt, die Regelung der Kita-Gebühren angehen wird, bleibt abzuwarten.

Alles wäre einfacher, wenn Hessen nicht Jahr für Jahr einen beträchtlichen Teil seiner Einnahmen in den Länderfinanzausgleich (LFA) zahlen müsste. Alleine im ersten Quartal dieses Jahres waren es wieder 650 Mio. Euro. Ohne diese Belastung durch den LFA hätten wir seit Jahren keine neuen Schulden aufnehmen müssen und könnten uns auch die Freistellung von Kita-Gebühren leisten. Ministerpräsident Volker Bouffier hat angekündigt, dass bei einem Erfolg der anhängigen Verfassungsklage gegen den LFA auch in Hessen der Kindergartenplatz für die Eltern kostenfrei gestellt wird. Rheinland-Pfalz glaubt sich diese Vergünstigung leisten zu können. Unser Nachbarland bekam aber auch im letzten Jahr 288 Mio. Euro aus dem LFA überwiesen. Hessen dagegen hat im letzten Jahr 1,75 Mrd. Euro in den LFA einzahlen müssen.
Rheinland-Pfalz verteilt, übrigens ebenso wie das völlig verschuldete Berlin, Wohltaten wie kostenlose Kita-Plätze auf Kosten anderer Länder. Das wollen wir durch die von Hessen und Bayern angestrengte Klage ändern – nach einer möglichen Neuregelung des LFA stünde Hessen wieder mehr von den eigenen Steuereinnahmen zur Verfügung. Dann sollen auch in Hessen keine Kindergartenkosten mehr erhoben werden.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Wallmann

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