Astrid Damerow
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CDU
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Frage von Axel B. •

Empfinden Sie es als Bürgerbetrug, wenn ein beschlossener Konsens nicht ausgeplant wird und die DB Netz AG statt dessen eine Neubaustrecken-Planung an anderer Stelle beauftragt?

Sehr geehrte Frau Damerow,
Im Dialogforum Schiene Nord (2015) wurde 2015 unter Beteiligung von Bürgern, Bahn und Politik eine sogenannte Alpha-E Variante entwickelt und mit großer Mehrheit befürwortet. Die demokratisch legitimierten Parlamente in Land und Bund haben beschlossen, diesen Konsens als optimiertes Alpha-E + Bremen in den Bundesverkehrswegeplan 2030 aufzunehmen. So geschehen. Ohne weitere Information an alle Beteiligten wurde dieser Ausbau-Konsens Bahnintern nicht weiter berücksichtigt und eine völlig andere Neubau-Planung verfolgt.

Astrid Damerow
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Zunächst einmal hat der Bund, wie Sie wissen, im Zuge der Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 den Vorschlag des Dialogforums in optimierter Form berücksichtigt und zur Grundlage der ergebnisoffenen Planungen gemacht. Die gesetzliche Grundlage für die Planung des Aus- und Neubaus der Bundesschienenwege bildet der vom Bundestag beschlossene Bedarfsplan Schiene, in dem die Strecke ausdrücklich als Ausbaustrecke/Neubaustrecke Hannover-Hamburg bezeichnet ist. Es ist hierbei die Aufgabe der DB Netz AG als Vorhabenträgerin im laufenden Planungsprozess, eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende wirtschaftliche Vorzugsvariante für das Gesamtprojekt auszubilden. Aus Gründen der Rechtssicherheit des späteren Planungsfestellungsbeschlusses sind im Rahmen der Planung „alle sich aufdrängenden Varianten“ zur wirtschaftlichen Erreichung der verkehrlichen Ziele und folglich auch Lösungen jenseits eines bestandsnahen Streckenausbaus im Rahmen einer Sensitivitätsbetrachtung der Region näher zu beleuchten. Dies schließt explizit bestandsferne (Neubaustrecken-)Varianten ein. Erst wenn eine Vorzugstrasse vorliegt, wird sich der Deutsche Bundestag damit befassen. Erst danach erfolgen die vertieften Planungen und die Baurechtserlangung.

Dass die Deutsche Bahn Ende Dezember 2022 einen Variantenvergleich der vier möglichen Streckenverläufe an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr übergeben hat, entspricht dem normalen Prozess.

 

Mit freundlichen Grüßen

Astrid Damerow, MdB

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