Artur Auernhmmaer
Artur Auernhammer
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Frage von Sebastian W. •

Wer Gold ein Jahr hält, ist steuerfrei. Bitcoin gehört nach BFH 2023 in dieselbe Kategorie. Wie rechtfertigen Sie persönlich eine Schlechterstellung von Bitcoin gegenüber Gold?

Sehr geehrter Herr Auernhammer,

als Abgeordneter werden Sie über die geplante Reform der Krypto-Haltefrist im Bundestag abstimmen. Hintergrund meiner Frage:

Mit dem Eckwertebeschluss zum Bundeshaushalt 2027 vom 29.4.2026 hat die Bundesregierung eine Verschärfung der Krypto-Besteuerung als 2-Mrd-Euro-Mehreinnahme eingeplant [1]. Am 20.5.2026 hat der Finanzausschuss den parallelen Grünen-Gesetzentwurf 21/5752 abgelehnt; die Reform läuft seither ausschließlich über den Kabinettsweg (Regierungsentwurf Haushalt 2027, Kabinettstermin 6.7.2026) und ein begleitendes Steueränderungsgesetz [2].

Der BFH hat Bitcoin mit Urteil IX R 3/22 vom 14.2.2023 als 'sonstiges Wirtschaftsgut' nach §23 EStG anerkannt — dieselbe Kategorie wie Gold und Antiquitäten [3]. Eine isolierte Abschaffung der Frist allein für Krypto würde diesen Gleichklang im Steuerrecht durchbrechen.

[1] bundesfinanzministerium.de, PM 29.4.2026

[2] bundestag.de, hib-Kurzmeldung 1179034

[3] bundesfinanzhof.

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