Artur Auernhmmaer
Artur Auernhammer
CSU
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Frage von Manuel W. •

Welche Position wird Deutschland zur EU-Chatkontrolle im Rat vertreten, und werden Sie sich gegen eine anlasslose Kontrolle privater Nachrichten einsetzen?

Sehr geehrter Herr Auernhammer,

ich schreibe Ihnen als Bürger Ihres Wahlkreises. Ich bin Steinmetz und Handwerker. Mir ist wichtig, dass bei weitreichenden politischen Entscheidungen offen kommuniziert wird, welche Position Deutschland tatsächlich vertritt.

Kinder müssen bestmöglich vor Missbrauch geschützt werden. Gleichzeitig darf dies aus meiner Sicht nicht dazu führen, dass die private Kommunikation unbescholtener Bürger anlasslos kontrolliert wird.

Ich nutze Messenger täglich für den Kontakt mit Familie, Freunden und Behörden. Nicht weil ich etwas zu verbergen habe, sondern weil private Kommunikation für mich zu einer freien und demokratischen Gesellschaft gehört.

Daher meine Fragen: Welche Weisung erhält die deutsche Vertretung in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? Wird diese veröffentlicht? Und werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland einer anlasslosen Chatkontrolle nicht zustimmt?

Ich freue mich über eine klare und offene Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Artur Auernhmmaer
Antwort von CSU

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 22. Juli zur CSA-Verordnung der Europäischen Union.

Die auf EU-Ebene im Jahr 2021 beschlossene Übergangsregelung ermöglicht es Messenger-Diensten in der EU, Chats wieder auf Hinweise zu Bildern und Videos von Kindesmissbrauch zu überprüfen.

Diese Maßnahme hatte zum Ziel, eine evidente Schutzlücke im Kampf gegen Kindesmissbrauch zu schließen; denn Missbrauchsdarstellungen werden insbesondere über Messenger-Dienste im Rahmen direkter, privater Kommunikation ausgetauscht. Mit der CSA-Verordnung möchte die EU dies nun verstetigen.

Derzeit laufen die Verhandlungen hierzu. Als Mitglied des Deutschen Bundestages bin ich an der Verhandlung der EU-Verordnung jedoch nicht beteiligt.

Hingegen ist der Ablauf der Weisungsgebung an den deutschen Ständigen Vertreter in Brüssel durch einen klar geregelten, ressortgeleiteten Koordinationsprozess zwischen den Bundesministerien und dem Auswärtigen Amt geregelt. 

Daher bitte ich Sie, sich für nähere Informationen hierzu an die genannten Stellen zu wenden.

Herzlichen Dank

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Artur Auernhammer

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