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Frage von Edgar F. •

Frage an Armin Schuster von Edgar F. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Schuster,

das Bundesverfassungsgericht hat in den Verfahren1 BvR 1728/12 und 1 BvR 1756/12 am 22.05.2018 zu der Verwendung von Beitragsmittel zur Sozialversicherung für Aufgaben außerhalb der Sozialversicherung fol-genden Leitsatz beschlossen (Zitat):

Als Konsequenz dieser Rechtfertigung der Belastung mit Beiträgen ergibt sich sowohl für die Arbeitnehmer- wie für die Arbeitgeberbeiträge, dass die Mittel im Binnensystem der Sozialversicherung verbleiben müssen: Die erhobenen Geldmittel dürfen allein zur Finanzierung der Aufgaben der Sozialversicherung eingesetzt werden und nicht zur Befriedigung des allgemeinen Finanzbedarfs des Staats. Zitatende.

Laut Bundesrat-Drucksache 425/18, Nr. 6, Seite 9 vom 19.10.2018 kritisiert der Bundesrat die Finanzierung der Mütterrente II durch Beitragsmittel anstatt durch Staatszuschuss (Zitat):

Denn es ist nicht nachvollziehbar, dass Leistungen, für die keine Beiträge entrichtet wurden und von denen auch Personen profitieren, die niemals in die Rentenversicherung eingezahlt haben, überwiegend von den Beitragszahlern der Rentenversicherung finanziert werden sollen. (Zitatende).

Meine Fragen an Sie:

Halten Sie die Finanzierung der Mütterrenten I und II unter Zugrundelegung o. e. Aussagen, der Forderung vieler anderer Institutionen (Direktorium und Vertreterversammlung der Deutsche Rentenversicherung, Industrie usw.) und der öffentlichen Meinung für verfassungsgemäß?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinverdiener die Mütterrente von überwiegend reichen Selbstständigen in den berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte usw.) finanzieren?

Ist Ihnen bewusst, dass mit dieser Finanzierungsmethode Kleinstrentner die Mütterrente in den berufsstän-dischen Versorgungswerken (s. o.) finanzieren (Der höhere Beitragssatz führt über § 68 SGB VI zu geringe-ren Rentenerhöhungen)?

Besten Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

E. F.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Frank,
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit Interesse gelesen habe. Entschuldigen Sie bitte die späte Rückmeldung. Aufgrund der Vielzahl von Anfragen konnten wir Ihnen leider nicht früher antworten.
Da Herrn Schuster sehr viele Zuschriften und Anfragen erreichen, ist es ihm nicht möglich, auf diese stets persönlich einzugehen. Seien Sie aber versichert, dass wir stets bemüht sind, Herrn Schuster über den Stand der Zuschriften auf dem Laufenden zu halten und Anfragen zu beantworten.
Herr Schuster erhält von Ihnen persönlich sehr viele Zuschriften. Als direkt gewählter Abgeordneter nimmt er die Bürgerkommunikation sehr ernst und möchte deshalb sicher stellen, dass seine Ressourcen so vielen Bürgern wie möglich angemessen zur Verfügung stehen.
Obwohl wir derzeit nicht individuell auf alle Ihre Fragen eingehen können, werden wir nichtsdestotrotz Ihr Anliegen aufnehmen und im politischen Prozess berücksichtigen. Darüber hinaus finden Sie unter „https://www.facebook.com/armin.schusterMdB“ sowie auf der Homepage „www.armin-schuster.de“ umfangreiche Informationen sowie Antworten auf zahlreiche Fragen zur aktuellen politischen Situation. In den Sitzungswochen des Deutschen Bundestages informiert Herr Schuster auch über seinen Newsletter „Hauptstadt-Bulletin“ , der stets am Freitag der Bundestags-Sitzungswochen herausgegeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Marcel Baumann

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.