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Frage von Sabine M. •

Frage an Armin Schuster von Sabine M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Schuster,

Bürger nehmen die Gesundheitsvorsorge in diesem als Land als völlig chaotisch und desorientiert wahr.
Das Einzige, was man als Bürger versteht ist, dass die eigenen Gesundheitsdaten (Krankheiten, Untersuchungsergebnisse, etc.) digital erfasst und in Zukunft an Dritte, sprich die ganze Welt, zur Info weitergegeben werden sollen. In diesem Fall geht es um Informationstechnologie (IT), welches mit Gesundheitsvorsorge nichts zu tun hat.

Was gehen Aussenstehende intime Daten der Bürger an und welche Gefahren (auch innenpolitische!) beschwört die Weitergabe an Dritte herauf?

Der Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat nun die Initiative ergriffen und fordert - längst überfällig!!! - in dem Artikel unter https://www.welt.de/vermischtes/live206935325/Corona-In-Neuseeland-hat-sich-seit-100-Tagen-niemand-mehr-angesteckt.html:

„Nach einem halben Jahr Erfahrung mit dem Virus brauchen wir eine medizinische Einordnung dessen, was falsch gelaufen ist und geändert werden muss.“

Bereits Ende 2019 war bekannt, dass in China eine Epidemie mit einem neuartigen Virus im entstehen ist!!!

Mit welchem Thema haben Sie sich als "Volksvertreter" seit Oktober 2019 bis Januar 2020 überwiegend befasst und was ist dabei an Gesundheitsvorsorge (auch in Bezug auf Sicherheit der Gesundheit) für die Bürger an messbarem Ergebnis rausgekommen?

Sie sind auch Gesandter der CDU aus dem Süd-Westen und Bundestagsabgeordneter, wie sehen Sie Ihre "politische" Zukunft?
Danke sehr.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihr Schreiben, das mich über Abgeordnetenwatch erreicht hat.

Ich möchte vorweg betonen, dass das deutsche Gesundheitssystem zu den besten Gesundheitssystemen der Welt gehört. Hierzu nur ein Beispiel unter vielen: Das deutsche Gesundheitssystem verfügt über eine weltweit einzigartig dicht ausgebaute klinische und medizinische Infrastruktur. So gibt es in Deutschland insgesamt 1.927 Krankenhäuser, in denen im vergangenen Jahr 19,7 Millionen Patienten behandelt wurden. Die damit verbundenen Kosten lagen bei 105,7 Milliarden Euro. Bei der Versorgungsdichte mit Intensivbetten lag Deutschland schon vor der Corona-Krise mit 33,9 Betten je 100.000 Einwohnern (2017) deutlich vor vergleichbaren OECD-Staaten.

Zur Frage der Digitalisierung des Gesundheitswesens sind aus meiner Sicht folgende Punkte relevant:
Die Potenziale der Digitalisierung für die Gesundheitsversorgung sind enorm. Mit dem E-Health-Gesetz und den darin enthaltenen Maßnahmen haben wir bereits 2015 den entscheidenden Grundstein dafür gelegt, diese Potenziale in Deutschland nutzbar zu machen. Wichtige Zwischenziele sind erreicht. Hierauf wollen wir aufbauen.
Heute besteht bei der Digitalisierung in vielen Versorgungssektoren noch Handlungsbedarf. Digitaler Fortschritt darf nicht durch zeitliche Verzögerungen, unklare Zuständigkeiten oder Rechtsunsicherheit ausgebremst werden. In dieser Legislaturperiode wird die Digitalisierung unseres Gesundheitssystems mehr Rechtsklarheit, mehr Teamgeist, mehr politische Führung und Ordnung brauchen. Alle an diesem Projekt Beteiligten müssen sich auf Rahmenbedingungen verlassen können, die digitalen Fortschritt nicht hemmen, sondern fördern. Dabei ist natürlich auch der Schutz persönlicher Daten ein veritabler Punkt. Digitalisierung muss unter der Bedingung höchster Datenschutz- und Sicherheitsstandards erfolgen. Zugleich sollen innovative Verbesserungen für tausende Patienten nicht durch veraltete oder unsachgemäße Datenschutznormen ausgebremst, verhindert oder gar bestraft werden.
Die Entscheidung über die Verarbeitung von Gesundheitsdaten muss Patienten in ihrem eigenen Interesse unbürokratischer ermöglicht werden, als dies bislang der Fall ist – denn in der Medizin entsteht Fortschritt gerade dann, wenn ein Wissens- und Erfahrungsaustauch zwischen Forschung und Versorgungsalltag stattfinden kann.
Die EU-Datenschutzgrundverordnung muss auf nationaler Ebene so wirken, dass sie die bestehenden Vorschriften nicht auf unzumutbare Weise verschärft. Die Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung muss hier gewahrt bleiben. Auch die bislang unterschiedlichen Datenschutzvorgaben der 16 Bundesländer bedürfen im Hinblick auf die Verarbeitung von Gesundheitsdaten einer Harmonisierung.

Zu Ihren Ausführungen, was den Umgang der Bundesregierung mit der Corona-Pandemie betrifft, möchte ich folgende Anmerkungen machen:
Dass wir in Deutschland nicht wie andere Länder zehntausende Tote beklagen, belegt die Richtigkeit unserer gemeinsamen Anstrengungen und nicht deren Überflüssigkeit. Es belegt auch, dass unser Gesundheitssystem funktioniert.
Schweden etwa wurde oft als Musterbeispiel dargestellt, dass unsere Maßnahmen unverhältnismäßig seien und man mit viel weniger Einschränkungen auskommen könnte. Dabei hat gerade Schweden eine dreifach höhere Sterblichkeitsrate. Wenn man mit wenig Beschränkungen versucht, durch die Krise zu kommen, muss man damit rechnen, dass sich möglicherweise bis zu 50 Prozent oder sogar mehr mit dem Virus infizieren. Wenn selbst in den besten Gesundheitssystemen eine Sterblichkeit von einem Prozent nicht unterschritten werden kann, dann muss man – auf Deutschland projiziert – mit 50 Millionen Infizierten rechnen und etwa 500.000 Todesopfer. Das kann niemand verantworten. Es würde viele ältere Menschen treffen, aber nicht nur: auch jüngere, Zuckerkranke, Asthmatiker oder Menschen mit Rheuma oder anderen Autoimmunerkrankungen.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster