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Armin Schuster
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Frage von Philipp S. •

Frage an Armin Schuster von Philipp S. bezüglich Kultur

Wie wollen Sie persönlich und/oder als CDU Baden-Württemberg mit dem Finanziellen Problem das Veranstalter von z. B Konzerte umgehen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schiestl,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Besonders die Veranstaltungsbranche leidet immens unter der Corona-Pandemie. Die Bundesregierung ist darauf bedacht auch diese Branche nicht alleine zu lassen und hat neben der Erweiterung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31.12.2021 eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis zum Jahresende beschlossen.
Insbesondere kleine Unternehmen und Soloselbstständige stoßen zunehmend an ihre finanzielle Belastungsgrenze. Das gilt auch für die Branchen, die seit Beginn des Ausbruchs komplett ausgebremst wurden. Dazu zählen insbesondere die Veranstaltungs- und Schaustellerbranche. Die Anpassung der Fördersätze ist deshalb notwendig.

Neben den verbesserten Bedingungen ist das erleichterte Verfahren hervorzuheben. Dieses erfolgt ab sofort ohne Ausdruck, ohne Postversand und ohne Amtsbesuch. Je nach Höhe der betrieblichen Fixkosten könnten Unternehmen für die Monate September bis Dezember bis zu 200.000 Euro an Förderung erhalten. Bisher wurden für die Monate Juni bis August fixe Betriebskosten wie Mieten von insgesamt bis zu 150.000 Euro erstattet, wenn Firmen erhebliche Umsatzausfälle nachweisen konnten. Firmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten hatten - oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum, können einen Antrag auf Überbrückungshilfen stellen

Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein.

Mit freundlichen Grüßen
Armin Schuster