Weitere Fragen an Armin Grau

Natürlich sind die Bundesländer für den Bereich Bildung zuständig, aber wir haben im Bundestag trotzdem mit 20 Milliarden Euro über die nächsten zehn Jahre das größte Schulförderprogramm aller Zeiten aufgelegt, um die Länder dabei zu unterstützen

Wie bereits in meiner vorherigen Antwort erläutert, wird die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung im KHVVG nicht berücksichtigt, weil sich das KHVVG nicht auf die PPP-RL bezieht.

Wir haben dahingehend in der noch laufenden Legislaturperiode einige Erfolge erzielt

Die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung funktioniert anders und ist daher nicht Gegenstand der Reform. Ich halte es aber für sinnvoll hier in Zukunft nachzubessern und auch Anpassungen im Hinblick auf die Vergütung psychologischer, psychosozialer und psychotherapeutischer Versorgung neu zu bewerten und gegebenenfalls einzuführen.