Sollte die Amtszeit von Amtsträger*innen in der Bremer Bürgerschaf
Ich werde über dieses Thema bald eine Debatte führen und da würde mich die Perspektive der Betroffenen interessieren.
Liebe Grüße!
Sehr geehrter Emil O.!
Leider wird mir ihre Frage nicht komplett angezeigt, ich gehe aber davon aus, dass sich diese auf die Amtszeitbegrenzung bezieht.
Ich sehe eine feste Amtszeitbegrenzung für Landtagsmandate grundsätzlich kritisch. In einer Demokratie sollten Bürger:innen selbst entscheiden können, wem sie erneut ihr Vertrauen schenken. Gerade erfahrene Abgeordnete bringen oft wichtiges Wissen und Kontinuität in die parlamentarische Arbeit ein. Zugleich ist jedes Mandat ohnehin ein Mandat auf Zeit, da es regelmäßig zur Wahl steht. Das ist allen gewählten Mitgliedern der Bremischen Bürgerschaft bewusst. Natürlich spricht für Begrenzungen, dass sie Erneuerung fördern und eine zu starke Ballung von Einfluss bei einzelnen Personen verhindern können. Diese Ziele lassen sich jedoch auch durch fairen Wettbewerb, Transparenz und offene Parteienstrukturen erreichen. Deshalb erscheint mir eine starre Regelung nicht notwendig. Die Bürgerschaft zeigt mit 38% neuer Abgeordneter nach der letzten Wahl bereits eine erhebliche natürliche Erneuerung, sodass zusätzliche starre Amtszeitbegrenzungen kaum notwendig erscheinen. Und tatsächlich stellt die vergangene Wahl keine Ausnahme dar. So beobachten wir regelmäßig eine Erneuerung die bei Rund einem Drittel liegt.

