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Annkathrin Wulff
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Frage von Stephan P. •

Wie stehen Sie bzw. ihre Partei zum Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028)

Sehr geehrte Frau Wulff,

mit dem Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028) werden die linearen Erhöhungen sowie die angepassten Familienzuschläge geregelt.

Hierbei wird um die Mindestalimentation zu erreichen für das zweite Kind ein Zuschlag von 511,38€ gewährt S. 54f.

Dieser Erhöhungsbetrag wird in jeder Stufe und Gruppe geringer.

Dies widerspricht eklatant dem letzten Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 17. September 2025 (2 BvL 5/18 u. a.) eindeutig geregelt, dass für die Mindestalimentation nur die Bestandteile berücksichtigt werden dürfen, die allen Beamten der untersten Gruppe unterschiedslos gewährt werden.

Somit dürfte das Gesetz verfassungswidrig sein und die Beamten des Landes Baden-Württemberg bis A10 hinein um mehrere tausend Euro jährlich verfassungswidrig zu niedrig besoldet werden.

Wie stehen Sie und ihre Partei zu dem Gesetz?

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Frage zum Gesetzentwurf der Landesregierung „Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2026/2027/2028 (BVAnpGBW 2026/2027/2028)“, zu dem die erste Beratung gestern unter Top 3 im Landtag von Baden-Württemberg stattgefunden hat und deren Verlauf Sie online auf der Website des Landtags nachvollziehen können.
Im Rahmen der Debatte habe ich einzelne Kritikpunkte thematisiert.
Ich bitte um Verständnis, dass es in der Zuständigkeit der Judikative liegt, zu beurteilen, ob darüber hinaus eine mögliche Verfassungswidrigkeit vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen
Annkathrin Wulff MdL

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