Frage an Annette Widmann-Mauz von Christine J. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Widmann-Mauz,
zu meinem großen Erstaunen und noch größeren Zorn muss ich feststellen, dass das Finanzamt Tübingen mich als Alleinerziehende in Steuerklasse 1 eingruppiert, solange mein Sohn seinen Zivildienst absolviert, obwohl seine Entlohnung die Höchstgrenze nicht übersteigt. Ich muss ihn ja nach wie vor erhalten.
Auf welches Gesetz stützt sich das?
Entspricht das Gerechtigkeitsvorstellungen??
Mit freundlichen Grüßen
Christine Jerabek

