
(...) Durch die Mieterin bzw. den Mieter kann im Rahmen des Mietverhältnisses die Erfüllung dieser öffentlich-rechtlichen Pflichten durch den Inhaber der Wasserversorgungsanlage allerdings nur bedingt eingefordert werden. Legionellen in der Wasserversorgungsanlage können einen Mangel der Mietsache darstellen, der gemäß § 536 BGB zu einer Mietminderung in bestimmten Fällen berechtigt. (...)