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Anja Weisgerber
CSU
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Frage von Thomas V. •

Sehr geehrte Frau Weisgerber, wie stehen Sie zu Spenden von juristischen und natürlichen Personen?

Die Bundestagswahl rückt immer näher und damit steigen auch die Parteispenden. Bisher führt die CDU/CSU mit knapp 3,3 Millionen, sofort veröffentlichungspflichtigen erhaltenen Euro die Rangliste an. Dahinter zu finden sind die FDP (ca. 2,1 Mio. Euro) und die Grünen (ca. 1,8 Mio. Euro). SPD/AfD konnten dieses Jahr noch keine nennenswerten Großspenden verzeichnen. Die Linke lehnt Unternehmensspenden und Großspenden von natürlichen Personen kategorisch ab.
Hier meine Fragen:
- Finden Sie die aktuell gültigen Grenzwerte (50.000 Euro Sofortmeldung, zwischen 10.000 und 50.000 € nachträgliche Aufstellung, keinerlei Nachweis unter 10.000 €) für angemessen?
- Sollten Spenden von juristischen Personen sowie Großspenden natürlicher Personen, im Kontext der politischen Einflussnahme selbiger, grundsätzlich verboten werden? Macht sich eine Partei nicht abhängig, wenn sie diese Gelder annimmt?
- - Haben Sie persönlich bereits Spenden angenommen um dann eine Gegenleistung zu erbringen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Vollmuth,           

 vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Parteiengesetz regelt in § 25 den Umgang mit Parteispenden detailliert. Die Pflicht zur Offenlegung größerer Beträge dient der Transparenz und Nachvollziehbarkeit. Wenn Spenden verboten werden, muss die staatliche Förderung von Parteien erhöht werden. Das würde ich auch grundsätzlich begrüßen. Als Abgeordnete habe ich persönlich noch nie eine Spende erhalten.

Mit freundlichen Grüßen

Anja Weisgerber

               

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