Portrait von Anja Karliczek
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Antwort 06.12.2023 von Anja Karliczek CDU

Würden die Kosten der Leichenschau in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen, dann müsste anstelle der Erben die Solidargemeinschaft der Beitragszahler, unter denen sich auch Versicherte mit geringen finanziellen Mitteln befänden, diese finanzieren.

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