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Angelika Glöckner
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Frage von Jürgen W. •

Frage an Angelika Glöckner von Jürgen W. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Frau Glöckner, Sie haben zusammen mit dem Kollegen Gustav Herzog ausgehend vom Urteil des Ramsteiner Militärgerichts zu einem Verkehrsunfall mit Todesfolge eine Initiative zur Überprüfung des NATO-Truppenstatuts nebst Zusatzabkommen eingebracht. Angeblich wurde dies in Berlin auf die Agenda gesetzt.
Welche Agenda ist damit gemeint, was wurde aus der Initiative und welche Ergebnisse wurden erzielt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Weidemaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage zu meiner Initiative zur Überprüfung von Teilen des NATO-Truppenstatuts.

Durch das NATO-Truppenstatut vom 19.06.1951 wird der Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehöriger auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten geregelt. Darin sind auch die Rechte und Pflichten der Streitkräfte aus NATO-Staaten, die in Deutschland dauerhaft stationiert sind, festgeschrieben.

Das Zusatzabkommen vom 03.08.1959 enthält detaillierte Regelungen zur Stationierung in Deutschland. Nach der Wiedervereinigung wurde es durch das Abkommen vom 18.03.1993 umfassend angepasst. Im NATO-Truppenstatut und dem Zusatzabkommen werden den Stationierungsstreitkräften Privilegierungen und Immunitäten gewährt, auch im Bereich der Straf- und Zivilgerichtsbarkeit.

Zunächst möchte ich klar feststellen: Die Einbindung und das Engagement Deutschlands innerhalb des transatlantischen Verteidigungsbündnisses sind wesentlich für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland und unserer Bündnispartner. Das NATO-Truppenstatut ist als Rechtsgrundlage für die Stationierung von Streitkräften unserer NATO-Partner wesentlich für die Gewährleistung der Sicherheit Deutschlands und Europas.

Als Abgeordnete aus Rheinland-Pfalz schätze ich das gute Zusammenleben mit amerikanischen Soldatinnen und Soldaten, die in unserer Region stationiert sind. Über Jahrzehnte haben sich viele Freundschaften und eine enge Partnerschaft entwickelt. Über die sicherheitspolitische Dimension hinaus sehe ich dies als große soziale und kulturelle Bereicherung. In meinem Wahlkreis leben wir dies seit Jahrzehnten.

Das NATO-Truppenstatut hat sich insgesamt als gute und wichtige Grundlage für die militärische Zusammenarbeit innerhalb des Verteidigungsbündnisses bewährt. Allerdings sollten, wie es bei vielen Regelungen üblich ist, Einzelheiten und Details fortlaufend bewertet und ggf. auf der Grundlage neuer Erfahrungen und Erkenntnisse überprüft und weiterentwickelt werden.

In der letzten Zeit gab es mehrere Vorkommnisse, die im Rahmen der bestehenden Regelungen aus dem NATO-Truppenstatut bzw. des Zusatzabkommens teils zu Situationen führen, die sowohl in der Bevölkerung als auch bei politischen Entscheidungsträgern Anlass zu Kritik gaben.

Insbesondere ein Verkehrsunfall, der sich am 06.02.2019 bei der Verbandsgemeinde Weilerbach im Landkreis Kaiserslautern ereignete, bei dem ein 17-Jähriger tödlich verletzt wurde, irritierte viele Menschen. Der junge Mann wurde von einem entgegenkommenden Fahrzeug erfasst, das beim Überholen den Unfall verursachte. Bei dem Unfallverursacher handelte es sich um einen 21-jährigen, in unserer Region stationierten US-Militärangehörigen. Der für den tödlichen Unfall verantwortliche in unserer Region stationierte Soldat musste sich in der Folge jedoch nicht vor einem deutschen Gericht verantworten. Ein US-Militärgericht erließ schließlich ein Urteil, das bei vielen Menschen in der Region Fragen aufgeworfen hat, weil es als unverhältnismäßig milde aufgefasst wurde.

Vor diesem Hintergrund habe ich gemeinsam mit meinem Fraktionskollegen Gustav Herzog und mit dem SPD-Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner eine Initiative zur Überarbeitung des NATO-Truppenstatus angestoßen. Wir stehen hier am Beginn eines Dialog- und Abstimmungsprozesses mit offenem Ergebnis. Hierzu müssten viele Entscheidungsträger hinzugezogen werden. Neben Abstimmungsprozessen innerhalb der eigenen Fraktionen, wären auch Abstimmungsprozesse zwischen Regierungspartnern auf allen Ebenen, zwischen Bund- und Länderebenen und nicht zuletzt auch mit den NATO-Verbündeten erforderlich.

Im Blickpunkt dieses Prozesses müssen nach meiner Auffassung immer die lange und bewährte deutsch-amerikanische Freundschaft und die partnerschaftlichen Beziehungen zwischen der Bevölkerung und den Stationierungsstreitkräften, samt ihrer Angehörigen stehen. In diesem Lichte und mit dieser Zielsetzung soll eine Modifizierung angegangen werden.

Als Abgeordnete des Deutschen Bundestags für die Südwestpfalz stehe ich diesbezüglich in engem Kontakt mit den zuständigen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern meiner Fraktion. Hierzu ist bereits ein Gesprächstermin mit der für Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen stellevertretenden Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion terminiert.

Mein Ziel ist es, auch weiterhin das gute Verhältnis zu den in Deutschland stationierten Streitkräften zu bewahren und ergänzend zu prüfen, an welchen Stellen es einer Weiterentwicklung der rechtlichen Reglungen bedarf.

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Glöckner

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