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Anette Kramme
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Frage von Götz T. •

Frage an Anette Kramme von Götz T. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Kramme,

wir sind Rettungsassistenten bei der Rettungswache Bad Berneck i.F..
Am 25.5.12 wurde der Referentenentwurf zum Gesetz zum Beruf des Notfallsanitäters/in veröffentlicht. Dieser Entwurf wird in unserem Kollegenkreis seit seiner Veröffentlichung diskutiert.
Uns würde interessieren inwieweit es schon Pläne gibt, wer die Fortbildung vom Rettungsassistenten zum Notfallsanitäter finanziell tragen soll. Soll hier wieder der Mitarbeiter selber die Kosten tragen oder ist es angedacht, daß diese vom Arbeitgeber oder Dritten (z.B. Bundesanstalt für Arbeit) übernommen werden. Da es sich bei den meisten Rettungsassistenten um den Hauptverdiener der Familie handelt, wäre die Finanzierung einer solchen Fortbildungsmaßnahme für viele schlichtweg nicht möglich. Ferner würde es uns interessieren, ob bei einer erfolgten Qualifizierung zum Notfallsanitäter auch das Gehalt an die gesteigerten Ansprüche und gewachsene Verantwortung angepasst wird.
Wäre es nicht besser für Betroffenen, wenn es eine Übergangsregelung zur Annerkennung zum Notfallsanitäter gäbe ( z.B. Beginn der Ausbildung zum Rettass nach 07/1989 und mindestens 5 Jahre Berufserfahrung )?
Inwieweit ist es angedacht die jetzige Ausbildung zum Rettungssanitäter zu reformieren bzw. bundeseinheitliche Ausbildungsstandards festzulegen, da diese im Krankentransport als Verantwortlicher eingesetzt werden?

Mit freundlichen Grüssen

Götz Tampe

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tampe,

auch mir liegt momentan erst der Referentenentwurf eines Gesetzes über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters vor. Der Bundestag hat sich mit diesem Gesetzentwurf der Bundesregierung bislang nicht beschäftigt. Und auch die SPD-Bundestagsfraktion konnte sich noch keine detaillierte Meinung dazu bilden.

Im Referentenentwurf ist vorgesehen, dass der Rettungsassistent seinen Berufsstatus behalten wird. Zudem hat er aber die Möglichkeit die Prüfung im Rahmen einer Übergangsregelung zu absolvieren, um dann die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ mit allen Rechten, aber auch Pflichten tragen zu dürfen. Der Gesetzentwurf sieht zurzeit eine unterschiedliche Behandlung ohne oder mit Vorbereitungslehrgang von bis zu sechs Monaten vor.

Ich werde die von Ihnen angesprochenen Punkte im Auge behalten und den Gesundheitspolitikern meiner Fraktion weiterleiten. Gerne halte ich Sie was den Stand des Gesetzgebungsverfahrens angeht auf dem Laufenden.
Lassen Sie mir doch bitte Ihre E-Mail-Adresse an anette.kramme@wk.bundestag.de zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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