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Anette Kramme
SPD
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Frage von Paula E. •

Frage an Anette Kramme von Paula E. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Kramme,

Ihr Parteifreund Gabriel bringt mal wieder die marolischen Ansprüche und die politische Unabhangigkeit von Politikern auf die Tagesordnung.

Die SPD hat in ähnlichen Diskussionen in den letzten Jahren nicht unbedingt gut ausgesehen. Ihr ehemaliger Kanzler und Minister haben sich sicher nicht gerade geschickt verhalten als sie aus den Ämtern geschieden sind.

Trotzdem finde ich die Diskussion wertvoll. Volksvertreter sollten die Interessen der Bürger vertreten. Wie sieht es denn hier bei Ihnen aus?

Bekanntermaßen haben Sie erhebliche Nebeneinkünfte. In Bayreuth ist auch bekannt, dass Sie häufig Gewerkschaften vertreten oder Betriebsräte, die durch Empfehlung der Gewerkschaften zu Ihnen kommen.

Können Sie daher tatsächlich unabhängige politische Entscheidungen zum Wohl der Bürger treffen oder müssen Sie hier nicht auch an Ihre Mandantschaft denken?

Sollten daher nicht endlich die Nebeneinkünfte von Politikern - insbesodere von Abgeordneten - untersagt werden?

Vielen Dank
Paula Ertl

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Ertl,

die Frage nach meinen Nebentätigkeiten taucht in regelmäßigen Abständen auf. Gerne will ich etwas Licht in die Debatte bringen.

Nach wie vor führe ich meine Rechtsanwaltskanzlei als Alleininhaberin. Bei mir beschäftigt sind neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter auch vier Rechtsanwältinnen, die die große Mehrzahl der Mandanten betreuen. Die veröffentlichten Mandate spiegeln also keineswegs meine Tätigkeit als Rechtsanwältin wider.

Natürlich übernehme auch ich den einen oder anderen Fall, um die berufliche Routine nicht zu verlieren. Schließlich brauche ich eine Rückkehroption, sollte ich aus dem Bundestag ausscheiden. Im Hauptberuf bin ich jedoch Abgeordnete.

Als Alleininhaberin muss ich dem Bundestagspräsidenten sämtliche monatlichen Einkünfte der Kanzlei ab einer Größenordnung von 1000 Euro melden. Dabei ist irrelevant, ob ich persönlich die Mandate übernommen habe oder eine der von mir beschäftigten Rechtsanwältinnen. Bei der jetzigen Regelung können somit falsche Schlussfolgerungen gezogen werden.

Durch die derzeitigen Regelungen wird auch die Höhe der Einkünfte verzerrt. Ein Beispiel: Der Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH kann sich beispielsweise pro Jahr eine Einmalzahlung gewähren. Das bedeutet, dass er nur eine Angabe der Stufe 3 zu tätigen hat. Das wirkt natürlich unauffällig. Tatsächlich können dahinter jedoch Einnahmen in Millionen-Höhe stehen. Diese Option habe ich nicht. Hinzu kommt, dass die Einkünfte nach dem Bruttoprinzip erfasst sind; das heißt, die Höhe der Einkünfte bezeichnet nicht den wirtschaftlichen Gewinn aus einer Tätigkeit oder das zu versteuernde Einkommen.

Es ist richtig, dass meine Kanzlei ausschließlich die Arbeitnehmerseite vertritt. Kaum glaubwürdig wäre es wohl, wenn sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer von ein und derselben Kanzlei vertreten würden. Das ist auch unüblich.

Natürlich bin ich aber unabhängig in meinen politischen Entscheidungen, was sich in meinem Abstimmungsverhalten deutlich nachweisen lässt.

Ich halte es für wesentlich kritischer, wenn z.B. Abgeordnete gleichzeitig Mitglieder eines Aufsichtsrates sind. Auch die Ausübung eines Spitzenamtes bei einem Interessenverband ist m.E. mit der Abgeordnetentätigkeit nicht vereinbar.

Mit freundlichen Grüßen

Anette Kramme

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