
(...) Für den Einsatz eines "Staatstrojaners" sollte aus meiner Sicht ein richterlicher Beschluss Vorbedingung sein. Aus Gründen der IT-Sicherheit ist es geboten, Sicherheitslücken so schnell wie möglich zu stopfen. Ob dann der Einsatz eines Staatstrojaners noch möglich und sinnvoll ist, wäre zu prüfen. (...)