
(...) Hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Transparenz der Verhandlungen gilt grundsätzlich, dass die Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland, der EU das Mandat übertragen haben, in internationalen Handelsfragen für die Mitgliedsstaaten aktiv zu werden. Die EU hat dadurch die Kompetenz, Freihandelsabkommen mit Drittstaaten - auch das Transatlantische Freihandelsabkommen - abzuschließen. (...)