Bereits im Winter 2025 habe ich mich hierzu gemeinsam mit weiteren Abgeordneten in einem Schreiben an Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Umweltkommissarin Jessica Roswall gewandt.
Eine aus Sicherheitsgründen gerechtfertigte Maßnahme kann in ihrer praktischen Wirkung dennoch den Einfluss eines Gatekeepers auf Kanäle verstärken, die der DMA eigentlich unabhängig halten wollte. Sicherheitsbedenken dürfen jedoch keine Entschuldigung dafür sein, dass Gatekeeper den DMA nicht einhalten.
Eine abschließende Festlegung zum Abstimmungsverhalten bei der dauerhaften CSA-Verordnung kann erst erfolgen, wenn der endgültige Gesetzestext vorliegt. Entscheidend wird sein, ob dieser einen wirksamen Kinderschutz mit dem notwendigen Schutz der Grundrechte und der privaten Kommunikation in Einklang bringt.

