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Andreas Jung
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Frage von Jens M. •

Warum kann ich das Grundbuch als Eigentümer oder WEG-Verwalter nur vor Ort und nicht online einsehen und muss handschriftlich Daten übernehmen? Wollen Sie dies ändern?

Sehr geehrter Herr Jung,

Eigentumsverhältnisse sind in Deutschland im Grundbuch festgehalten.

Als Behörde, Gericht oder Notar, teilweise auch als Anwalt oder Vermessungsingenieur kann ich am digitalem automatisierten Abruf teilnehmen (§80ff GBV). Das digitale System existiert also.

Als Eigentümer oder WEG-Verwalter steht mir dagegen - auch nicht im Falle eines berechtigten Interesses §12 GBO - eine digitale Einsicht NICHT zur Verfügung. Ich muss tatsächlich physisch zum Grundbuchamt fahren, vorher einen Termin vereinbaren, und dann händisch Daten von einem Bildschirm abschreiben. Im Jahre 2025!

Warum kann ich nicht per eID meinen eigenen Eintrag ansehen? Warum kann ein WEG-Verwalter nicht die von ihm verwalteten Wohnungen digital einsehen? Es gibt existierende gute Konzepte um den Datenschutz zu gewährleisten und Berechtigung vorauszusetzen auch online.

Ist das Digitalisierung made by CDU? Wie stehen Sie dazu und planen Sie sich dafür einzusetzen dies zu ändern?

Herzlichen Dank!

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