Antwort 07.09.2023 von Andreas Hoffmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.

Leonore Köhler
In Anbetracht der Radikalisierung dieser Partei, darf ein Parteiverbotsverfahren nicht tabuisiert werden. Das bedarf einer sorgfältigen Prüfung im Vorfeld.
Die Verordnung ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in laufenden Verfahren. Sie ist geltendes Gesetz und ist dementsprechend umzusetzen.