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Andreas Hoffmann
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Frage von Alexander S. •

Wie und wann wird Niedersachsen auf die aktuelle Rechtsprechung des BVerfG zur Beamtenbesoldung reagieren?

Sehr geehrter Herr Hoffmann,

das BVerfG hat durch sein urteil vom 17.09.2025 eine neue Untergrenzen für die beamtenbesoldung definiert. Auch wenn dies primär Berlin betrifft, sind überschlagsweise auch viele Besoldungsgrueppen der A-Tabelle in Niedersachesen offensichtlich unterhalb dieser Prekariatsgrenze. Zieht man die erheblichen verfassungsrechtlichen Zweifel am Ergänzungszuschlag hinzu (vgl. Anhörung im Landtag NRW/ Gutachten di Fabio/Gruber), wird deutlich, dass die Beamtenbesoldung in Niedersachsen dringend reformiert werden muss. Wird hier das Land von sich aus aktiv oder wartet Niedersachsen auf "sein" Urteil aus Karlsruhe?

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