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Andreas Hoffmann
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Frage von Bernd M. •

Erfolgen Anpassungen des kinderbezogenen Familienzuschlags aufgrund der Bürgergeld-Anpassungen zum 01.01.2024? Bzw. setzen Sie sich für eine angemessene Alimentation von Beamten mit Kindern ein?

Ich bin alleinerziehender Vater (Beamter) von 3 Kindern (3, 5 und 8 Jahre). Zum 01.01.2024 erhält eine vergleichbare Person, die Bürgergeld bezieht, 181 Euro mehr im Monat. Nach dem erzielten Tarifabschluss werden frühstens im November 2024 die Besoldungen erhöht, sofern eine zeitgleiche Übertragung auf die Beamten erfolgt. Die Inflationsausgleichsprämie stellt dem Grunde nach keine Lohnerhöhung dar und somit würde meine Arbeitsleistung gegenüber dem Bürgergeldempfänger weniger Wert werden, sofern keine entsprechende Anpassung der Besoldung erfolgt. Man muss hierbei anmerken, dass in der Inflationsausgleichsprämie eine Berücksichtigung von Kindern nicht vorgesehen ist (die 3.000 Euro sind unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind). Meines Erachtens widerspricht die derzeitige Regelung einer angemessenen Alimentation ab dem kommenden Jahr.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr M.,

Der Gesetzesentwurf zur Übertragung der Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucher*innenpreise befindet sich derzeit in der Abstimmung mit Gewerkschaften und Spitzenverbänden.
Die Besoldung, festgehalten im Niedersächsischen Besoldungsgesetz, wird regelmäßig per Gesetz angepasst, entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und unter Berücksichtigung der mit den Dienstaufgaben verbundenen Verantwortung. Die Anpassungen orientieren sich regelmäßig an den Tarifabschlüssen der TdL.

Im Jahr 2024 werden, im Rahmen des Inflationsausgleichs, Sonderzahlungen in Höhe von insgesamt 3000 Euro netto gewährt. Das beinhaltet eine Sonderzahlung von 1800 Euro (entspricht 150 Euro netto/Monat). Zuzüglich der monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 120 Euro netto/Monat von Januar bis Oktober dieses Jahres, wiegt das die von Ihnen vorgebrachte Bürgergelderhöhung einer Ihrer Familienkonstellation entsprechenden Vergleichsfamilie zweifelsfrei auf.
Zusätzlich erfolgt im November 2024 eine tabellenwirksame Besoldungserhöhung, die sich voraussichtlich ebenfalls am Tarifabschluss der TdL orientieren wird.

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Andreas Hoffmann

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