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Andrea Lindlohr
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Jörg J. •

Frage an Andrea Lindlohr von Jörg J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lindlohr ,

der frühere Landtagsabgeordnete Johannes Buchter, seit 2003 Bürgermeister von
Gäufelden, erwiderte in der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs zum damals (1976) neuen Waldgesetz, Drucksache 11/5385:

„Die Regierung will ja das Radfahren im Wald auf Wegen unter 2 m Breite generell verbieten. Ich sage Ihnen, Herr Minister Weiser jetzt schon voraus, daß Sie bei dieser Tour einen Speichenbruch erleiden werden - ganz einfach deswegen, weil erstens Baden- Württemberg das einzige Land im Bundesgebiet ist, das eine solche Regelung vorsieht, und weil Sie zweitens eine solche Regelung vorsehen, ohne den wissenschaftlich gesicherten Beweis angetreten zu haben, daß Radler für größere Erosionsschäden sorgen oder auch nur eine größere Wildstörung hervorrufen als Wanderer. Es ist auch zu bemerken: ln den Städten gibt es jede Menge Radwege unter 2 m Breite, auf denen sich wesentlich mehr Fußgänger befinden. Dort passiert praktisch nichts. Dort soll es unproblematisch sein, aber im Wald wird es plötzlich zum großen Problem hochstilisiert. Ich sage darauf nur: Da wurde wieder einmal Klientelpflege betrieben.“

Heute begründet das Ministerium für ländlichen Raum in Person Hr. Minister Bonde eben dieses Gesetz mit:
"Die Wandererverbände in Baden-Württemberg lehnen eine Aufhebung der Zwei-Meter-Regelung deshalb nachdrücklich ab"

Warum war die 2-m Regelung 1967 für die grüne Landtagsfraktion noch Klientelpolitik und heute führt ein grüner Landesminister die Ablehnung eines Interessenverbandes als Argument gegen die Abschaffung eben dieser an?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Jäger,

vielen Dank für Ihre Anfrage wegen der Zwei-Meter-Regelung beim Mountainbiken auf Waldwegen. Uns erreichen derzeit zahlreiche ähnlich lautende Anfragen. Neu war mir der Bezug zu einer früheren Äußerung des heutigen Bürgermeisters Johannes Buchter. Die Drucksachen aus der 11. Wahlperiode stehen nicht online, und ich habe ihre Angabe nicht nachgeschlagen, aber die Äußerung ist sicher richtig, obgleich sie in den Jahren 1992 bis 1996 gefallen sein muss. Gerne frage ich Herrn Buchter bei Gelegenheit, ob er dies heute auch noch so sieht.

Meine Fraktion und ich halten die Zwei-Meter-Regelung jedoch grundsätzlich für sinnvoll. Daher kann ich Ihnen nur wie bereits H. R. (s.o.) antworten:
Die Interessen von Radfahrerinnen und Radfahrern und anderen Nutzern von Wegen im Wald sollten nach meiner Meinung insgesamt betrachtet und zum Ausgleich gebracht werden. In unseren Wirtschaftswälder sind breite Wege sehr zahlreich vorhanden. In regional angepassten Lösungen kann unter Umständen von dieser Regel abgewichen werden. Solche Ausnahmen müssen zwischen den Wegenutzern vor Ort und den Kommunen ausgehandelt werden.

Laut Landeswaldgesetz ist es unter anderem möglich, Singletrails für Mountainbike-Fahrer auszuweisen. Vorbildlich hat das im Schwarzwald funktioniert, wo sich die unterschiedlichen Akteure in einem ´Konsenspapier Waldstrategie´ auf ein Mountainbike-Wegenetz geeinigt haben. Infos hierzu finden Sie unter dem folgenden Link: http://www.schwarzwald-tourismus.info/Presse/Pressemeldungen-nach-Themen/MTB-Radfahren/Mehr-Singletrails-fuer-Mountainbiker-im-Schwarzwald.

Ihre E-Mail erreicht mich aus Stetten im Remstal, das zum Wahlkreis Schorndorf gehört. Deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich mich mit den Situationen vor Ort bei Ihnen nicht gut genug auskenne. Zu örtlichen Fragen macht es daher Sinn, sich an meine Kollegin und Wahlkreisabgeordnete Petra Häffner zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindlohr MdL

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