Wie schützen Sie als CSU-Politikerin Familien im ländlichen Raum vor den langfristigen Belastungen, die durch die geplante Streichung der 100-TEUR-Grenze beim Elternunterhalt entstehen?
Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
die CDU schlägt im Pflegeneuordnungsgesetz vor, die 100.000-Euro-Grenze des Angehörigenentlastungsgesetzes zu streichen. Davon wären besonders Familien im ländlichen Raum betroffen, die mit hartem Einkommen ein Eigenheim aufgebaut und Kinder großgezogen haben.
Hinzu kommt: Werden Eltern jung pflegebedürftig, müssen ihre Kinder über zwei bis drei Jahrzehnte zahlen – ohne Übergangsregelung, ohne Rücksicht auf Kredite, ohne Härtefälle. Belastet werden arbeitende Familien, statt die Pflege solidarisch zu finanzieren.
Befreiungstatbestände bei Pflichtverletzung oder Notlage fehlen. Pflegende Angehörige würden doppelt belastet.
Ich bitte Sie, sich als CSU-Politikerin für eine familienfreundliche Weiterentwicklung statt einer Streichung einzusetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr W.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen angesprochenen Überlegungen sind derzeit noch nicht beschlossen. Die Beratungen über eine Reform der Pflege stehen noch am Anfang.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist entscheidend, dass am Ende ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine zukunftsfeste und verlässliche Pflegefinanzierung steht. Angesichts der demografischen Entwicklung ist es notwendig, die Pflegeversicherung nachhaltig aufzustellen und gleichzeitig die Interessen der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen sowie der Beitragszahler in einen ausgewogenen Ausgleich zu bringen.
Die verschiedenen Vorschläge werden im weiteren parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft und beraten. Erst wenn das Gesamtkonzept vorliegt, wird eine abschließende Bewertung der einzelnen Regelungen möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB

