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Andrea Lindholz
CSU
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Frage von Ronald S. •

Warum haben Sie gegen die Neuregelung des Wahlrechts zur Verkleinerung des Bundestages gestimmt?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

wenn man dem Staatsrechtler Ulrich Vosgerau glauben darf, wurde das aktuelle Gesetz zur Wahlrechtsänderung erst in den Beratungen im Parlament durch eine Initiative der Union dahingehend geändert, dass die Grundmandatsklausel ersatzlos gestrichen wurde. Erhält also eine Partei - wie z.B. aktuell die Linke - bundesweit weniger als 5% der Wählerstimmen, aber 3 oder mehr Direktmandate, zieht sie nicht mehr wie bisher in Fraktionsstärke in den Bundestag ein, sondern künftig überhaupt nicht mehr. Warum haben Sie gegen die Neuerung gestimmt, obwohl sie doch von Ihren Fraktionskollegen entscheidend geprägt wurde?

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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihre Fragen zur Wahlrechtsreform. Vorab ist mir wichtig folgendes zu betonen: Auch wir als Unionsfraktion sind der Ansicht, dass der Bundestag verkleinert werden muss.

Die Ampel-Fraktionen haben in der vergangenen Woche ihren Vorschlag für ein neues Bundestagswahlrecht gegen die Stimmen der Opposition – mit Ausnahme der AfD – im Deutschen Bundestag verabschiedet.

Dass dieser Vorschlag von der Union mitgeprägt wurde ist schlicht nicht zutreffend. Zwar wurde in der öffentlichen Anhörung zum Thema auch die Grundmandatsklausel thematisiert. Ein Vorschlag zur kompletten Streichung wurde dort von den Sachverständigen der Unionsfraktion jedoch nicht vorgeschlagen. Die Anhörung können Sie hier nachverfolgen:  https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw06-pa-inneres-wahlrechtsreform-931376

Die Union hat nicht nur einen eigenen Vorschlag in die Debatte eingebracht, sondern bereits 2020 gemeinsam mit der SPD eine umfangreiche Wahlrechtsreform beschlossen, die für eine deutliche Verkleinerung des Bundestages sorgen würde. Insbesondere wäre ab 2024 die Zahl der Wahlkreis von 299 auf 280 gesunken. Das macht die Ampel jetzt rückgängig. Zudem haben wir damals eine Reformkommission gesetzlich beauftragt, bis zum 30. Juni 2023 konkrete Reformvorschläge unter anderem zur Repräsentanz von Frauen, zur Dauer der Legislaturperioden und zur Modernisierung der Parlamentsarbeit zu erarbeiten. All dem hat die SPD  in 2020 zugestimmt. Wie sich die sozialdemokratisch geführte Ampel jetzt, nur zweieinhalb Jahre später, verhält, ist im höchsten Maße unparlamentarisch und äußerst befremdlich, v.a. wenn man sich vor Augen hält, dass große Teile der jetzt verabschiedeten Reform auf einem AfD-Vorschlag aus der vergangenen Legislatur fußen.

Kandidatinnen und Kandidaten, die einen Wahlkreis mit den meisten Stimmen gewinnen, müssen meiner Meinung nach auch in den Deutschen Bundestag einziehen. Dieses Prinzip hat die Ampel mit Ihrer Reform nun abgeschafft. Unser Vorschlag für ein neues Wahlrecht hätte die Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete reduziert und zugleich sichergestellt, dass gewählte Kandidaten im Wahlkreis auch künftig in jedem Fall in den Deutschen Bundestag einziehen. Insbesondere Wahlkreise in den Großstädten und in Ostdeutschland werden durch das Ampel-Wahlrecht künftig deutlich weniger im Deutschen Bundestag vertreten sein.

Für uns als Union ist klar, dass der Bundestag verkleinert werden muss. Den von der Ampel eingeschlagenen Weg dazu halten wir aber nicht für den richtigen. Dieses Gesetz kann dazu führen, dass weit über 30 direkt gewählte Abgeordnete nicht mehr im Bundestag vertreten sind. Über neun Millionen Wählerstimmen könnten damit schlicht unter den Tisch fallen. Deshalb habe ich dem Ampel-Vorschlag nicht zugestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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