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Andrea Lindholz
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Frage von Birgid M. •

Auslandsdeutsche Lateinamerika: Wenn CDU/CSU das reformierte St.Ang.Gesetz wieder rückgängig macht, wie Sie androhen, welche Konsequenzen hätte das für mich?

Sehr geehrte Frau Lindholz,

Mehrstaatigkeit ist in einer klein gewordenen Welt Realität: die Ursprungsstaatsangehörigkeit bei Einbürgerung behalten zu wollen, ist kein Zeichen gespaltener Loyalität: die Mehrstaatigkeit zeigt vielmehr, wer wir aufgrund unserer Geschichte “wirklich” sind. Nimmt mir CDU/CSU die Deutsche Staatsangehörigkeit weg, wenn ich mich nach geltendem Recht hier (wo ich seit der Kindheit lebe) einbürgern lasse? Werde ich deshalb weniger Deutsch? Ist dann meine Deutsche Sprache plötzlich weg? Oder finden Sie, dass ich diese nicht mehr sprechen soll? Nicht mehr deutsche Bücher lesen soll? Können Sie nachvollziehen, dass es Menschen gibt, die sich mit zwei Nationalitäten identifizieren? Einige meiner Freunde (darunter Kanadier, Amerikaner, Franzosen, Spanier und Kolumbianer) sind hier schon seit vielen Jahren eingebürgert - und haben dabei ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit selbstverständlich behalten. Ich bin dreisprachig und in zwei Kulturen gross geworden. mfG

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Sehr geehrte Frau M.,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion haben uns bereits sehr frühzeitig in der Debatte um die doppelte Staatsbürgerschaft positioniert: Die generelle Möglichkeit zur doppelten Staatsbürgerschaft sehe ich kritisch. Gerade in einer Zeit, in der unsere freiheitlich-demokratischen Werte weltweit immer stärker unter Druck geraten, sollte mit der Einbürgerung die klare Hinwendung zu unserem Staat verbunden sein. Die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit kann diese Hinwendung jedoch behindern. Und sie fördert die Einflussnahme ausländischer Staaten auf die Geschehnisse in unserem Land. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration warnt ausdrücklich vor dem zunehmenden Import ausländischer Konflikte durch den Doppelpass.

Das bisherige Staatsangehörigkeitsrecht war deutlich besser, als es von der Ampel dargestellt wurde, und konnte die Gesamtsituation besser bewältigen. Die Dauer der Einbürgerungsfristen lag im europäischen Mittelfeld. Auch der Doppelpass war bereits möglich: Erstens bei Europäern, weil sie unsere Werte teilen, zweitens bei Flüchtlingen, weil ihnen der Kontakt zum Verfolgerstaat nicht zumutbar war (allerdings nur solange das „Hindernis“ besteht) und drittens bei Menschen, deren Herkunftsland sie nicht aus ihrer Staatsangehörigkeit entlassen hat. Mit dem neuen Staatsangehörigkeitsrecht hat die Ampel diesen Weg der Mitte verlassen und sich auf ideologischen Gründen auf einen für unsere Gesellschaft auf Dauer gefährlichen Pfad begeben.

Die Reform des Staatsangehörigkeitsrechts haben wir als Union klar abgelehnt und das auch in einem Änderungsantrag zum Ausdruck gebracht. Wir werden unsere Position dazu beibehalten und gegebenenfalls auch Änderungen in der Zukunft anstreben.

Die deutsche Staatsbürgerschaft werden Sie nicht verlieren, wenn Ihnen diese zugestanden wurde. Wir haben auch jetzt schon Mitbürger mit doppelter Staatsbürgerschaft.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz MdB

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